Markenschutz bei Amazon und das Anhängen
Händler bei Amazon kennen das Problem. Sie haben erfolgreich ein Produkt etabliert und womöglich ein Bestseller-Angebot erschaffen. Nun kommen Mitbewerber und hängen sich als weitere Anbieter an.
Das Problem: Zum einen werden Preise gedrückt. Darüber hinaus werden oftmals Produkte angeboten, welche von den eigenen Produkten und damit auch von der Produktbeschreibung abweichen.
Anhängen ist durch Amazon erwünscht
Amazon ist für das Anhängen, denn für Amazon besteht der Vorteil darin, dass ein Preiskampf entsteht und die Kunden von günstigen Preisen profitieren.
Das Problem des Anhängens bei Amazon
Was sind die Probleme des Anhängens:
- Preisdumping
- es werden von den Mitbewerbern abweichende Produkte verkauft
Bei erfolgreichen Angeboten auf der Amazon-Plattform (sogenannten Beststeller-Angeboten) hängen sich schnell und gerne Wettbewerber an. Hierbei besteht ofmals das Problem, dass die sich anhängenden Wettbewerber gar nicht das im Verkaufsangebot und den Bildern abgebildete Produkt verkaufen, sondern nur ein ähnliches Produkt. Dies ist zum einen ärgerlich für den ursprünglichen Inhaber und Ersteller des Verkaufsangebotes. Daneben ist es auch für den Kunden ärgerlich, denn hier kommen oftmals unterschiedliche Produkte an. Bewertungen beziehen sich dann auf unterschiedliche Produkte und unterschiedliche Anbieter.
Insbesondere das Problem abweichender Produkte ist ein großes Problem, da oftmals die angebotenen Produkte von der Produktbeschreibung abweichen. Dies kann zwar grundsätzlich über das Wettbewerbsrecht (UWG) unterbunden werden. Hierzu muss jedoch nachgewiesen werden, dass vorsätzlich abweichende Produkte verkauft werden. Und es ist ein Rechtsstreit erforderlich und ein Rechtsstreit beinhaltet immer auch ein Kostenrisiko.
Eine Marke kann hilfreich sein
Hilfreich gegen das Anhängen mit anderen Produkten kann eine Marke sein. Auch wenn Produkte verkauft werden, welche nicht vom Anbieter selbst hergestellt wurden, gibt es z.B. die Möglichkeit, eine Dienstleistungsmarke zu verwenden. Hängt sich ein Dritter unbefugt an ein Amazon-Angebot an, kann hiergegen unter markenrechtlichen Anspekten vorgegangen werden. Wichtig ist jedoch, die marke bereits beim Erstellen des Angebots zu benutzen. Ein spätesteres Hinzufügen einer Marke kann eine unzulässige Behinderung der Wettbewerber darstellen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Gerne stehen wir mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.
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