
Markenüberwachung | wichtige Markenpflege
Markenüberwachung warum?
Der Markeninhaber ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine Marke vor einer Verletzung durch neu angemeldete Marken zu schützen. Hierzu sollte eine Markenüberwachung eingerichtet werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt und auch das EUIPO prüfen bei der Anmeldung neuer Marken nicht, ob eine neu angemeldete Marke gegen bereits eingetragene Marken verstößt. Es ist daher möglich, dass ein identisches Zeichen mehrfach für die gleichen Waren oder Dienstleistungen eingetragen wird. Außerdem gibt es neben identischen Marken auch ähnliche und daher verwechslungsfähige Marken, welche bereits eingetragene Marken verletzen.
Eine Markenüberwachung dient dazu, frühzeitig gegen neu angemeldete Marken vorzugehen. Hierzu werden neu angemeldete Marken bereits frühzeitig ermittelt, um gegen neu angemeldete Marken innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einzulegen. Bei neu angemeldeten deutschen Marken beginnt mit Veröffentlichung der Markeneintragung eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Bei Unionsmarken beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist bereits mit Veröffentlichung der Anmeldung, also vor Eintragung. Der Widerspruch im Widerspruchsverfahren ist eine kostengünstiges Verfahren, gegen verwechslungsfähige Marken vorzugehen. Im Markengesetz ist der Widerspruch in § 42 MarkenG geregelt. Beim Widerspruch gegen eine deutsche Marke tragen die Parteien ihre Kosten grundsätzlich selbst. Bei einem Widerspruch gegen eine Unionsmarke werden der unterlegenen Partei im Falle eines vollständigen Unterliegens Kosten auferlegt, allerdings bewegen sich diese Kosten regelmäßig unterhalb von 1000 Euro.
Im Rahmen der Überwachung werden relevante neu angemeldete Marken aufgezeigt, Wir übersenden dem Markeninhaber zusammen mit der aufgefundenen Marke eine kurze Empfehlung dazu, ob die Durchführung eines Widerspruchs geboten ist oder eher nicht.
Lesen Sie mehr zum Thema Markenrechtsverletzung.
Ist eine Markenüberwachung notwendig?
Grundsätzlich ja. Ohne eine Markenüberwachung können die eigenen Markenrechte verwässern, im schlimmsten Fall kann sogar eine Verwirkung der Markenrechte die Folge sein.
Erweiterte Überwachung der Handelsregister und Domainnamen
Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch ein vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht.
Kosten einer Markenüberwachung
Eine Überwachung der mit Schutz für Deutschland angemeldeten Marken kann bereits für wenige Hundert Euro durchgeführt werden. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an. Die Überwachung einer deutschen Marke inkl. 3 Klassen erhalten Sie beispielsweise für 250 EUR netto pro Jahr.
Wir für Sie, bundesweite Beratung, kostenlose Erstberatung
Wir beraten sie bundesweit zum Thema Markenrecht/ gewerblicher Rechtsschutz. Gerne richten wir für Ihre Marken eine Markenüberwachung ein, national oder international. Daneben bieten wir auch eine Handelsregisterüberwachung, Überwachung von Domainnamen oder auch Werktitel.
Rufen sie uns an unter 0221 29780954 oder schicken sie uns eine Anfrage per E-Mail. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular für eine kostenfreie Erstberatung.

(Fach)Anwalt Vertragsrecht?
Oftmals kommt die Frage, sind Sie Fachanwalt für Vertragsrecht? Einen Fachanwalt für Vertragsrecht gibt es jedoch nicht. Auch einen Anwalt für Vertragsrecht gibt es in diesem Sinne nicht.
Verträge werden in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen geschlossen. Dementsprechend kommen unterschiedlichste gesetzliche Regelungsgrundlagen zur Anwendung. So sind zum Beispiel für einen Ehevertrag familienrechtliche Regelungen maßgeblich. Dagegen kommen Z.B bei einem Softwarelizenzvertrag gesetzliche Regelungen aus dem Urheberrecht zur Anwendung. Daneben können auch datenschutzrechtliche Regelungen oder sogar spezialrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen, wie das Medizinproduktgesetz bei spezieller medizinischer Software.
Welcher Anwalt für Vertragsrecht?
Welcher Anwalt für Vertragsrecht ist dann der Richtige? Grundsätzlich sollte immer ein Anwalt mit entsprechender Spezialisierung auf die betroffenen Rechtsgebiete hinzugezogen werden. Beispielsweise am besten geeignet ist für einen Ehevertrag ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt, bei Erbverträgen ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt oder bei IT-Projektverträgen oder Software-Verträgen ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt.
Unsere Spezialisierung
Wir haben uns spezialisiert auf die Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehören beispielsweise das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und das IT-Recht. Als Anwalt stehen wir Ihnen insbesondere in diesen Bereichen auch im Vertragsrecht zur Verfügung.
IT Vertragsrecht
Wir setzen auf ein rechtliches und technisches Grundverständnis im Zusammenhang mit IT-Leistungen. Denn bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten kommt es nicht nur auf die notwendigen Rechtskenntnisse an. Auch das technische Verständnis für IT-Leistungen ist besonders wichtig. Wir stellen Ihnen hierzu die notwendigen Fragen um für Sie die besten Ergebnisse zu erzielen.
Was wir für Sie im IT-Recht tun können:
- vertragliche Betreuung von IT-Projekten, sowohl bei der Beschaffung als auch der Erbringung von IT-Leistungen. Hierbei beraten wir zu den für Sie vorteilhaftesten Vertragstypen. Wichtig ist z.B. die Einordnung des Vertragstyps als Dienstvertrag oder Werkvertrag. Von dieser Einordnung hängen viele wichtige Fragen ab, wie z.B. die der Gewährleistung oder einer Rückabwicklung eines IT-Projektes.
- wichtige Themen im Zusammenhang mit IT Recht und Vertragsgestaltung sind
- Projektverträge
- Application Software Providing, Software as a service
- Software Implementierung und Software Entwicklung
- Scrum, agile Softwareentwicklung
- Softwarepflege und Wartung von Hardware
- Lizenzverträge
- Hinterlegung von Software-Quellcode
- Datenschutz
- EVB IT-Verträge
- Beratung im Zusammenhang mit e-commerce, Domainrecht, datenschutzrechtlichen Fragestellungen, DSGVO
- Wir beraten im Zusammenhang von Nutzungsrechten an Software
- Erstellung von Richtlinien für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und Hardware durch Arbeitnehmer
- Wir führen für Sie Verhandlungen bei der Eskalation von IT-Projekten
- Auch bei Gerichtsverfahren stehen wir zur Verfügung:
- Geltendmachung und Abwehr von Leistungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen,
- einstweiliger Rechtsschutz bei dringenden Rechtsverletzungen (einstweilige Verfügung)
- Sicherung bei Urheberrechtsverletzungen durch Softwarepiraterie, Besichtigung von Software

Vertragsrecht Markenrecht
Unsere Qualifikation im Markenrecht besteht in einer langjährigen Spezialisierung. Seit dem Jahr 2002 haben wir mehr als 400 Marken national und international betreut und zahlreiche Verfahren begleitet. Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und wird im wesentlichen durch die Regelungen des MarkenG bestimmt. Für internationale Marken wie die Unionsmarke gelten besondere Regelungen.
Was wir im Bereich Markenrecht/ Vertragsrecht vor können:
- Erstellung und Prüfung von Markenlizenzverträgen
- Ausarbeitung von markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen
- Erstellung von Markenübertragungsverträgen

Vertragsrecht allgemeines Zivilrecht
Die Erstellung und Prüfung zivilrechtlicher Verträge wie den Dienstleistungsvertrag, den Werkvertrag gehört ebenfalls zu unserem Alltagsgeschäft. Gerade im Bereich des IT-Rechts – etwa bei Softwareerstellungsverträgen, IT-Projektverträgen, Beraterverträgen – kommt es auf die richtige Regelung des zutreffenden Vertragstyps an. Die Rechtsfolgen von Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag sind sehr unterschiedlich, weshalb besondere Sorgfalt bei der Wahl und richtigen Ausgestaltung der Verträge geboten ist.
Internationales Vertragsrecht
Für die Erstellung oder Prüfung von internationalen Verträgen, also Verträge mit Auslandsbezug muss geklärt werden, welches Recht (deutsches Recht oder ausländisches Recht) zur Anendung kommen soll. In Abhängigkeit davon sollte dann für deutsches Recht ein deutscher Anwalt, oder bei ausländischem Recht ein für dieses Recht zuständiger Anwalt hinzugezogen werden. Wir arbeiten hier mit ausländischen Kollegen zusammen, beispielsweise in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich oder in den USA.
Bei fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage oder rufen Sie uns an.