Markenüberwachung als Teil der Markenpflege

Warum ist eine Markenüberwachung wichtig?
Die Markenüberwachung ist ein wichtiger Aspekt des Markenschutzes und sollte nicht vernachlässigt werden. Indem Sie Ihre Markenrechte kontinuierlich überwachen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke geschützt ist und somit ein wertvolles Asset für Ihr Unternehmen bleibt.
Allein in Deutschland werden monatlich mehrere tausend Marken angemeldet. Da das Deutsche Patent- und Markenamt wie auch die meisten anderen Markenämter keine älteren Rechte prüfen, ist es durchaus möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken parallel für identische oder ähnliche Produkte eingetragen werden. Hierdurch kann es passieren, dass zu Ihrer Marke oder Ihrem Unternehmenskennzeichen/ Firmennamen identische oder ähnliche Marken angemeldet und sogar eingetragen werden. Geht man gegen solche Marken nicht vor, kann dies zu einer Markenverwässerung oder gar zu einem Verlust des eigenen Markenrechts führen.
Markenüberwachung – Was muss überwacht werden?
Mit der Markenüberwachung werden zum einen die relevanten Markenregister auf Neuanmeldungen überwacht. Haben Sie eine deutsche Marke, müssten etwa die deutschen Marken, die Unionsmarken und die international registrierten Marken mit Schutzbereich für Deutschland überwacht werden. Haben Sie eine Unionsmarke, erstreckt sich der zu überwachende Bereich auch auf alle Länder der EU.
Neben der Überwachung der Markenregister sollte eine Überwachung auch in den im Handelsregister veröffentlichten Firmennamen durchgeführt werden.
Markenüberwachung – rechtsverletzende Neuanmeldungen kostengünstig und schnell unterbinden
Im Rahmen einer Markenüberwachung werden Neuanmeldungen und bei einer Überwachung des Handelsregisters neu eingetragene Firmennamen aufgezeigt.
Bei der Überwachung der Markenregister bietet sich die Möglichkeit, gegen die neu angemeldeten Marken Widerspruch einzulegen. Ein solches Widerspruchsverfahren ist ein im Rahmen des Markenanmeldeprozesses eingerichtetes Überprüfungsinstrument. Mit einem Widerspruch kann kostengünstig und frühzeitig gegen Neuanmeldungen vorgegangen werden.
Was passiert, wenn die dreimonatige Widerspruchsfrist versäumt wurde? In diesem Fall kann grundsätzlich noch ein Löschungsverfahren eingeleitet werden. Zudem sind noch zivilrechtliche Schritte möglich.
Markenüberwachung – Wir für Sie – bundesweite Beratung
Werden im Rahmen der Markenüberwachung relevante Neuanmeldungen ermittelt, erhalten sie von uns eine Mitteilung mit weiteren Handlungsempfehlungen. Hierbei teilen wir Ihnen mit, ob ein Widerspruch zu empfehlen ist oder ob gegebenenfalls eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Markenanmelder angestrebt werden sollte. Unter Umständen kann es auch ratsam sein, gegen den Markenanmelder zivilrechtliche Schritte wegen einer Markenverletzung einzuleiten. Als Stichwort sei hier die sogenannte Erstbegehungsgefahr für eine Markenverletzung genannt. Eine Erstbegehungsgefahr für eine Markenverletzung wird beispielsweise durch eine deutsche Markenanmeldung begründet. Wird die aufgefundene Marke bereits vom Wettbewerber genutzt, kann es auch ratsam sein, zivilrechtlich die Nutzung der Marke schnellstmöglich zu unterbinden.
Dies bedeutet, dass gegen den Markenanmelder einer deutschen Marke auch mittels einer Abmahnung oder mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden kann.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine entsprechende Markenüberwachung zusammen mit einer Handelsregisterüberwachung oder Domainnamenüberwachung an, national oder international.
Für eine Anfrage oder Kosteninformationen schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 0221 297 80 954. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.