Markenüberwachung als Teil der Markenpflege
Warum ist eine Markenüberwachung wichtig?
Die Markenüberwachung ist ein wichtiger Aspekt des Markenschutzes und sollte nicht vernachlässigt werden. Indem Sie Ihre Markenrechte kontinuierlich überwachen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke geschützt ist und somit ein wertvolles Asset für Ihr Unternehmen bleibt.
Allein in Deutschland werden monatlich mehrere tausend Marken angemeldet. Da das Deutsche Patent- und Markenamt wie auch die meisten anderen Markenämter keine älteren Rechte prüfen, ist es durchaus möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken parallel für identische oder ähnliche Produkte eingetragen werden. Hierdurch kann es passieren, dass zu Ihrer Marke oder Ihrem Unternehmenskennzeichen/ Firmennamen identische oder ähnliche Marken angemeldet und sogar eingetragen werden. Geht man gegen solche Marken nicht vor, kann dies zu einer Markenverwässerung oder gar zu einem Verlust des eigenen Markenrechts führen.
Markenüberwachung – Was muss überwacht werden?
Mit der Markenüberwachung werden zum einen die relevanten Markenregister auf Neuanmeldungen überwacht. Haben Sie eine deutsche Marke, müssten etwa die deutschen Marken, die Unionsmarken und die international registrierten Marken mit Schutzbereich für Deutschland überwacht werden. Haben Sie eine Unionsmarke, erstreckt sich der zu überwachende Bereich auch auf alle Länder der EU.
Neben der Überwachung der Markenregister sollte eine Überwachung auch in den im Handelsregister veröffentlichten Firmennamen durchgeführt werden.
Markenüberwachung – rechtsverletzende Neuanmeldungen kostengünstig und schnell unterbinden
Im Rahmen einer Markenüberwachung werden Neuanmeldungen und bei einer Überwachung des Handelsregisters neu eingetragene Firmennamen aufgezeigt.
Bei der Überwachung der Markenregister bietet sich die Möglichkeit, gegen die neu angemeldeten Marken Widerspruch einzulegen. Ein solches Widerspruchsverfahren ist ein im Rahmen des Markenanmeldeprozesses eingerichtetes Überprüfungsinstrument. Mit einem Widerspruch kann kostengünstig und frühzeitig gegen Neuanmeldungen vorgegangen werden.
Was passiert, wenn die dreimonatige Widerspruchsfrist versäumt wurde? In diesem Fall kann grundsätzlich noch ein Löschungsverfahren eingeleitet werden. Zudem sind noch zivilrechtliche Schritte möglich.
Markenverwässerung vermeiden
Mit der Markenüberwachung soll einer Markenverwässerung entgegengesteuert werden. Zunächst einmal die frage, wofür der Begriff “Verwässerung” im Zusammenhang mit einem markenrecht steht. Im deutschen Recht findet sich der Begriff „Verwässerung” nicht. Es gibt also keine Legaldefinition für diesen Begriff. Traditionell wird der Begriff “Verwässerung” im Sinne einer Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG verwendet.
Kurz gesagt: Werden Markenregister nicht überwacht, können ähnliche oder gar identische Marken für ähnliche oder gar identische Waren/ Dienstleistungen eingetragen werden. Durch Zeitablauf können diese neuen Marken unangreifbar werden. Dies würde dann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die eigene Marke nicht mehr die einzige Marke ist. Durch neu eingetragene ähnliche Marken kann sich der Schutzumfang einer Marke verkleinern.
Fazit: Folge einer unterbliebenen Markenüberwachung kann der Verlust der Einzigartigkeit der eigenen Marke sein, was einen Verlust der Unterscheidbarkeit der eigenen Marke von anderen Marken nach sich ziehen kann. Die eigene Marke wird dann mit Marken von Wettbewerbern verwechselt. Jahrelange kostenintensive Werbeausgaben können hierdurch vergeblich werden.
Markenüberwachung – national oder international?
international geschützte Marken sollten auch international überwacht werden. Wurde beispielsweise eine Unionsmarke eingetragen, geniesst diese Schutz in allen 27 EU-Ländern. Bei älteren Unionsmarken ist der Markeninhaber zudem oft auch Inhaber einer britischen UK-Marke. Dies liegt daran, dass Unionsmarken, die vor dem Brexit angemeldet wurden, auch für Großbritannien galten. Im Rahmen des Brexits erhielt der Markeninhaber eine gesonderte UK-Marke. In einem solchen Fall sollte die Markenüberwachung somit für die 27 EU-Länder und für Großbritannien durchgeführt werden.
Was tun bei einer Markenverletzung?
Wenn im Rahmen einer Markenüberwachung festgestellt wird, dass eine ähnliche oder identische Marke für identische oder ähnliche Waren/ Dienstleistungen angemeldet wurde, stehen verschiedene Wege offen.
Widerspruch
Wurde die Neuanmeldung einer fremden Marke rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist entdeckt, kann kostengünstig ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. In einem Widerspruchsverfahren wird dann noch innerhalb des Anmeldeverfahrens geprüft, ob die neu angemeldete Marke gegen ältere Marken-/ Kennzeichenrechte verstößt. Liegt eine Markenverletzung vor, wird das zuständige Amt die Marke löschen oder eine noch nicht zur Eintragung gelangte Markenanmeldung zurückweisen.
Löschungsantrag
Wurde die Widerspruchsfrist versäumt, kann immer noch eine Löschung der Marke beantragt werden. Im deutschen Recht kann die Löschung über zwei Wege erfolgen: entweder wird die Löschung über das deutsche Patent- und Markenamt geltend gemacht. Alternativ kann die Löschung auch mittels eines gerichtlichen Verfahrens beantragt werden.
Abmahnung
Neben dem amtlichen Widerspruchsverfahren können auch die zivilrechtlichen markenrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Hierzu gehören der markenrechtliche Unterlassungsanspruch, der Schadensersatzanspruch und der Auskunftsanspruch. Insbesondere für den Fall, dass die fremde Marke bereits zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen genutzt wurde, empfiehlt sich die Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche. Der erste Schritt ist dann immer die sogenannte Abmahnung, mit welcher der Verletzer aufgefordert wird, die Markenverletzungshandlung einzustellen und die neu angemeldete Marke löschen zu lassen.
klageweise Geltendmachung von Ansprüchen
Ist eine zivilrechtliche Abmahnung erfolglos geblieben, können die Ansprüche auf gerichtlichem Weg geltend gemacht werden. Hierzu gehören dann die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nebst Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.
Kosten einer Markenüberwachung
Die Kosten einer Markenüberwachung sind davon abhängig, in welchen Registern/ Ländern eine Überwachung durchgeführt werden soll. Ebenfalls kostenentscheidend ist, ob es sich bei ddeder zu überwachenden Marke um eine Wortmarke oder aber beispielsweise um eine Wortbildmarke handelt oder für welche Waren/ Dienstleistungen eine Überwachung durchgeführt werden soll. Die Überwachung einer deutschen Wortmarke kann mit jährlichen Kosten weniger hundert EUR durchgeführt werden.
Markenüberwachung – Wir für Sie – bundesweite Beratung
Werden im Rahmen der Markenüberwachung relevante Neuanmeldungen ermittelt, prüfen wir zunächst, ob zwischen der aufgefundenen Neuanmeldung und Ihrer Marke eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Für den Fall, dass eine Verwechslungsgefahr in Betracht kommt, erhalten Sie von uns eine Handlungsempfehlung. Hierbei teilen wir Ihnen mit, ob ein Widerspruch zu empfehlen ist oder ob gegebenenfalls eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Markenanmelder angestrebt werden sollte.
Unter Umständen kann es auch ratsam sein, gegen den Markenanmelder zivilrechtliche Schritte wegen einer Markenverletzung einzuleiten. Als Stichwort sei hier die sogenannte Erstbegehungsgefahr für eine Markenverletzung genannt. Eine Erstbegehungsgefahr für eine Markenverletzung wird beispielsweise durch eine deutsche Markenanmeldung begründet. Wird die aufgefundene Marke bereits vom Wettbewerber genutzt, kann es auch ratsam sein, zivilrechtlich die Nutzung der Marke schnellstmöglich zu unterbinden.
Dies bedeutet, dass gegen den Markenanmelder einer deutschen Marke auch mittels einer Abmahnung oder mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden kann.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine entsprechende Markenüberwachung zusammen mit einer Handelsregisterüberwachung oder Domainnamenüberwachung an, national oder international.
Für eine Anfrage oder Kosteninformationen schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 0221 297 80 954. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.