
Widerspruch – keine Verwechslungsgefahr Naturherz/ Naturex
Widerspruch – zwischen Wortmarke „Naturherz“ und Wortmarken „NATUREX“ besteht keine Verwechslungsgefahr
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass sich die gegenüberstehenden Zeichen ausreichend voneinander unterscheiden. BPatG, 14. 2. 2019 – 25 W (pat) 90/17 Vorliegend ging es um ein Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Markenanmeldung.
Zwar weisen vorliegend die jeweiligen Vergleichsbezeichnungen „Naturherz“ und „NATUREX“ bei formaler Betrachtung sowohl klanglich als auch schriftbildlich gewisse Übereinstimmungen auf. Jedoch hält die jüngere Marke in schriftbildlicher Hinsicht schon wegen der charakteristischen Endkonsonanten „z“ bzw. „x“ einen deutlichen Abstand ein, wobei dieser Unterschied insbesondere in Großschreibung verwechslungsmindernd hervortritt. In Kleinschreibung kommt in der Umrisscharakteristik der Vergleichszeichen die nur in der jüngeren Marke vorhandene Oberlänge in dem Konsonanten „h“ hinzu. In klanglicher Hinsicht stimmen die Vergleichsbezeichnungen zwar bei gleicher Silbenzahl und gleicher Vokalfolge in der Anfangssilbe überein. Zudem weisen sie bis auf den allein in der angegriffenen Marke vorhandenen Buchstaben bzw. Laut „h“ auch identische oder klangähnliche Konsonanten auf. Andererseits ist die Silbengliederung der Vergleichsbezeichnungen deutlich unterschiedlich (Na-tur-herz und Na-tu-rex).
Zudem komme entscheidungserheblich zum Tragen, dass die angegriffene Bezeichnung einen sofort erkennbaren Begriffsinhalt aufweise, welcher die klanglichen Übereinstimmungen derart überlagert, dass eine Verwechslungsgefahr hinreichend neutralisiert werde.
Eine Verwechslungsgefahr könne daher auch bei teilweiser Identität bzw. hochgradiger Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken wegen der Zeichenunterschiede und der verwechslungsmindernden (neutralisierenden) Begrifflichkeit der angegriffenen Marke ausgeschlossen werden.
Markenrecherche
Zur Vermeidung einer Kollision mit älteren Marken und Kennzeichen sollte immer eine Markenrecherche durchgeführt werden. Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns hierzu einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine Anfrage. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.

Markenüberwachung
Markenüberwachung warum?
Der Markeninhaber ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine Marke vor einer Verletzung durch neu angemeldete Marken zu schützen. Hierzu sollte eine Markenüberwachung eingerichtet werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt und auch das EUIPO prüfen bei der Anmeldung neuer Marken nicht, ob eine neu angemeldete Marke gegen bereits eingetragene Marken verstößt. Es ist daher möglich, dass ein identisches Zeichen mehrfach für die gleichen Waren oder Dienstleistungen eingetragen wird. Außerdem gibt es neben identischen Marken auch ähnliche und daher verwechslungsfähige Marken, welche bereits eingetragene Marken verletzen.
Eine Markenüberwachung dient dazu, frühzeitig gegen neu angemeldete Marken vorzugehen. Hierzu werden neu angemeldete Marken bereits frühzeitig ermittelt, um gegen neu angemeldete Marken innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einzulegen. Bei neu angemeldeten deutschen Marken beginnt mit Veröffentlichung der Markeneintragung eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Bei Unionsmarken beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist bereits mit Veröffentlichung der Anmeldung, also vor Eintragung. Der Widerspruch im Widerspruchsverfahren ist eine kostengünstiges Verfahren, gegen verwechslungsfähige Marken vorzugehen. Im Markengesetz ist der Widerspruch in § 42 MarkenG geregelt. Beim Widerspruch gegen eine deutsche Marke tragen die Parteien ihre Kosten grundsätzlich selbst. Bei einem Widerspruch gegen eine Unionsmarke werden der unterlegenen Partei im Falle eines vollständigen Unterliegens Kosten auferlegt, allerdings bewegen sich diese Kosten regelmäßig unterhalb von 1000 Euro.
Im Rahmen der Überwachung werden relevante neu angemeldete Marken aufgezeigt, Wir übersenden dem Markeninhaber zusammen mit der aufgefundenen Marke eine kurze Empfehlung dazu, ob die Durchführung eines Widerspruchs geboten ist oder eher nicht.
Lesen Sie mehr zum Thema Markenrechtsverletzung.
Ist eine Markenüberwachung notwendig?
Grundsätzlich ja. Ohne eine Markenüberwachung können die eigenen Markenrechte verwässern, im schlimmsten Fall kann sogar eine Verwirkung der Markenrechte die Folge sein.
Erweiterte Überwachung der Handelsregister und Domainnamen
Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch ein vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht.
Kosten einer Markenüberwachung
Eine Überwachung der mit Schutz für Deutschland angemeldeten Marken kann bereits für wenige Hundert Euro durchgeführt werden. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an. Die Überwachung einer deutschen Marke inkl. 3 Klassen erhalten Sie beispielsweise für 250 EUR netto pro Jahr.
Wir für Sie, bundesweite Beratung, kostenlose Erstberatung
Wir beraten sie bundesweit zum Thema Markenrecht/ gewerblicher Rechtsschutz. Gerne richten wir für Ihre Marken eine Markenüberwachung ein, national oder international. Daneben bieten wir auch eine Handelsregisterüberwachung, Überwachung von Domainnamen oder auch Werktitel.
Rufen sie uns an unter 0221 29780954 oder schicken sie uns eine Anfrage per E-Mail. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular für eine kostenfreie Erstberatung.