Keine Markenverletzung bei Verwendung einer Modellbezeichnung
In dem Werbeangebot “Barbour Barbour Heritage – Steppjacke mit Druckknöpfen Modell ‘Sam’ – Olivgrün” versteht der Verkehr “Sam” als Modellbezeichnung, nämlich als Bezeichnung der angebotenen Steppjacke aus dem Hause Barbour. Dementsprechend fehle es an einer markenmäßigen Benutzung.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2021 – 6 W 10/21
In dem vorliegenden Fall ging es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. In dem angegriffenen Angebot (Werbeangebot) wurde die Bezeichnung “Sam” als Modellbezeichnung im Modesektor (für Bekleidung) in der folgenden Form benutzt: “Barbour Barbour Heritage – Steppjacke mit Druckknöpfen Modell ‘Sam’ – Olivgrün”
Der Anspruchsteller hat versucht, diese Benutzung durch einstweilige Verfügung untersagen zu lassen. Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde war erfolglos.
OLG Frankfurt verneint Markenverletzung bei Benutzung der Modellbezeichnung
Das Landgericht und OLG Frankfurt am Main haben eine kennzeichenmäßige bzw. markenmäßige Benutzung verneint. Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist insbesondere auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht.
In dem vorliegenden Angebot wird “Sam” dagegen als Modellbezeichnung, nämlich als Bezeichnung der angebotenen Steppjacke aus dem Hause Barbour verstanden. Dies ergebe sich zwanglos aus dem Kontext (“Steppjacke mit Druckknöpfen Modell ‘Sam‘ … “). Bei dieser Art der Gestaltung erkenne der angesprochene Verkehr, dass “Sam” das konkrete Kleidungsmodell bezeichnen soll, während “Barbour” als Dachzeichen für eine ganze Modellreihe steht.
Das OLG hat weiter ausgeschlossen, dass der Verkehr die Modellbezeichnung “SAM” als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke verstehe. Es fehle an einer markentypischen Hervorhebung. Der Verkehr gehe daher nicht davon aus, dass die Bezeichnung “Sam” neben der Dachmarke eingesetzt wird, um das konkrete Jackenmodell zusätzlich der Herkunft nach zu kennzeichnen. Die Modellbezeichnung nehme weder am Blickfang teil noch ist sie anderweitig hervorgehoben. Sie reiht sich vielmehr in eine zahlreiche Informationen enthaltende Unterüberschrift ein. Der Umstand, dass die Modellbezeichnung Teil einer Angebotsüberschrift ist und ein räumlicher Zusammenhang zu einer bekannten Herstellerangabe (Barbour) besteht, genüge für sich genommen nicht, so das OLG.
Wir für Sie – kostenfreie Erstberatung
Wenn Sie Fragen zum Markenrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns hierfür gerne an unter 0221 29780954. Oder nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Latest Posts
Keine Markenverletzung bei Verwendung einer Modellbezeichnung
In dem Werbeangebot "Barbour Barbour Heritage - Steppjacke mit Druckknöpfen Modell 'Sam' - Olivgrün" versteht der Verkehr "Sam" als Modellbezeichnung,...
Markenverletzung Amazon | Rechtsmissbrauch
Laut einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist es rechtsmissbräuchlich, wenn auf Amazon ein Anbieter, der als erster ein Angebot...