Software & IT
Lizenzierung
Die Software stellt ein komplexes, immaterielles Rechtsgut dar und lässt aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit nur in den seltensten Fällen eine Lizenzierung mit einem einfachen, auf die Gestaltung der gewerblichen Schutzrechte beschränkten, Software-Lizenzvertrag zu.
Regelmäßig sind in einem Software-Lizenzvertrag neben den gewerblichen Schutzrechten weitere wichtige Einzelheiten zu regeln, wie z. B.:
» Übergabe der Software (z. B. als CD-Rom, Diskette oder online als Download, Software-Hinterlegung)
» eventuelle Systemvoraussetzungen für die Installation der Software
» Dokumentation der Software
» Support & Wartung
» Rechteverteilung bei der Weiterentwicklung
» Kündigungsmodalitäten
» Rückgabepflichten
» datenschutzrechtliche Fragen etc.
Ein weiterer, ebenfalls sehr wesentlicher Punkt ist die Gewährleistungsregelung. In bestimmten Fällen soll dem Lizenznehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, die Software selbst zu vervielfältigen und unter eigenem Namen an Endkunden weiter zu veräußern. In diesem Fall ist z. B. ein so genannter OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturer) zu vereinbaren.
Programmierung/ Entwicklung/ Installation/ Migration
Häufig gilt es zudem, die Installation/ Konfiguration einer Software zu regeln. Hier ist es wichtig darauf zu achten, den richtigen Vertragstyp – Werkvertrag oder Dienstvertrag – zu wählen. Zudem ist der Ablauf der Projektmigration möglichst abschließend zu regeln. Zu berücksichtigen ist hierbei der Projektablauf – angefangen bei der Projektplanung mit der Erstellung eines Pflichtenheftes – über Leistungsänderungen bis hin zur Abnahme der Migration/ Installation.
Eine Besonderheit stellt die Scrum-Entwicklung dar, da hierbei der Sinn gerade darin besteht, eine agile Programmierung ohne vorherige Erstellung eines Pflichtenheftes vorzunehmen. Hierdurch ergeben sich aus rechtlicher Sicht einige Probleme hinsichtlich der vertraglichen Regelung des Ablaufs und des geschuldeten Erfolgs.
Aus den vorgenannten Gründen gibt es keinen allgemeingültigen Softwarelizenzvertrag/ Softwareprojektvertrag. Eine Software-Lizenzierung / -Entwicklung/ -Migration sollte daher immer speziell für den Einzelfall ausgearbeitet werden. In vielen Fällen sind verschiedene Fragen der Abwicklung und Konditionen zudem mit dem Vertragspartner auszuhandeln. Hierbei helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und technischem Verständnis in Softwarefragen.