Software – Anwalt Köln
Softwarevertrag/ IT-Vertrag
Softwareverträge sind mittlerweile für fast jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Jedes Unternehmen erledigt grundlegende Arbeiten mit Software, bei anderen Unternehmen ist die Erstellung von Software der Grundstein für den geschäftlichen Erfolg. Für beide Seiten sind zahlreiche wichtige Fragen zu klären. Welche Kosten verursacht ein Softwareprojekt, wer ist für die Planung zuständig, wer garantiert, dass die Software am Ende die gewünschten Funktionen erfüllt. Softwareverträge weisen rechtliche Bezugspunkte zu klassischen Rechtsgebieten wie den Regelungen zum Werkvertrag, dem Dienstvertrag oder dem Mietvertrag auf. Daneben sind aber auch andere Rechtsgebiete zu beachten, wie etwa das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht. Daneben spielen oftmals auch markenrechtliche/ namensrechtliche Fragen eine Rolle.
Softwarelizenzverträge stellen einen Schwerpunkt dar. Regelmäßig sind mit dem Software-Lizenzvertrag neben den gewerblichen Schutzrechten weitere wichtige Einzelheiten zu regeln, wie z. B.:
- Übergabe der Software (z. B. als CD-Rom, Diskette oder online als Download, Software-Hinterlegung)
- eventuelle Systemvoraussetzungen für die Installation der Software
- Dokumentation der Software
- Support & Wartung
- Rechteverteilung bei der Weiterentwicklung
- Kündigungsmodalitäten
- Rückgabepflichten
- datenschutzrechtliche Fragen etc.
Was uns im Bereich Software & Recht auszeichnet
Wir setzen auf ein rechtliches und technisches Grundverständnis im Zusammenhang mit Software und mit IT-Leistungen. Denn bei der Planung und Umsetzung von Software-Projekten kommt es nicht nur auf die notwendigen Rechtskenntnisse an, sondern auch auf das technische Verständnis.
IT-Projekt – Was wir für Sie tun können
- vertragliche Betreuung bei Software-/ IT-Projekten, sowohl bei der Beschaffung als auch der Entwicklung von Software. Hierbei beraten wir zu den für Sie vorteilhaftesten Vertragstypen. Wichtig ist z.B. die Einordnung des Vertragstyps als Dienstvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag, da hiervon viele wichtige Fragen wie z.B. die der Gewährleistung oder einer Rückabwicklung eines IT-Projektes abhängig sind.
- wichtige Themen im Zusammenhang mit Software und Vertragsgestaltung sind Projektverträge
- Application Software Providing, Software as a service
- Software Implementierung und Software Entwicklung
- Scrum, agile Softwareentwicklung
- Softwarepflege und Wartung von Hardware
- Lizenzverträge
- Hinterlegung von Software-Quellcode
- Datenschutz
- EVB IT-Verträge
- Beratung im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen, DS GVO
- Beratung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Software
- Beratung zum Schutz von Software/ Benutzungsoberflächen/ Softwaretiteln
- Wir führen für Sie Verhandlungen bei der Eskalation von Software-Projekten
- Vertretung in Gerichtsverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Leistungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
- einstweiliger Rechtsschutz bei dringenden Rechtsverletzungen (einstweilige Verfügung)
- Sicherung bei Urheberrechtsverletzungen durch Softwarepiraterie, Besichtigung von Software
Sehen Sie auch unser Video zum Softwarevertrag/ IT-Projektvertrag