
Markenüberwachung
Markenüberwachung warum?
Der Markeninhaber ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine Marke vor einer Verletzung durch neu angemeldete Marken zu schützen. Hierzu sollte eine Markenüberwachung eingerichtet werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt und auch das EUIPO prüfen bei der Anmeldung neuer Marken nicht, ob eine neu angemeldete Marke gegen bereits eingetragene Marken verstößt. Es ist daher möglich, dass ein identisches Zeichen mehrfach für die gleichen Waren oder Dienstleistungen eingetragen wird. Außerdem gibt es neben identischen Marken auch ähnliche und daher verwechslungsfähige Marken, welche bereits eingetragene Marken verletzen.
Eine Markenüberwachung dient dazu, frühzeitig gegen neu angemeldete Marken vorzugehen. Hierzu werden neu angemeldete Marken bereits frühzeitig ermittelt, um gegen neu angemeldete Marken innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einzulegen. Bei neu angemeldeten deutschen Marken beginnt mit Veröffentlichung der Markeneintragung eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Bei Unionsmarken beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist bereits mit Veröffentlichung der Anmeldung, also vor Eintragung. Der Widerspruch im Widerspruchsverfahren ist eine kostengünstiges Verfahren, gegen verwechslungsfähige Marken vorzugehen. Im Markengesetz ist der Widerspruch in § 42 MarkenG geregelt. Beim Widerspruch gegen eine deutsche Marke tragen die Parteien ihre Kosten grundsätzlich selbst. Bei einem Widerspruch gegen eine Unionsmarke werden der unterlegenen Partei im Falle eines vollständigen Unterliegens Kosten auferlegt, allerdings bewegen sich diese Kosten regelmäßig unterhalb von 1000 Euro.
Im Rahmen der Überwachung werden relevante neu angemeldete Marken aufgezeigt, Wir übersenden dem Markeninhaber zusammen mit der aufgefundenen Marke eine kurze Empfehlung dazu, ob die Durchführung eines Widerspruchs geboten ist oder eher nicht.
Lesen Sie mehr zum Thema Markenrechtsverletzung.
Ist eine Markenüberwachung notwendig?
Grundsätzlich ja. Ohne eine Markenüberwachung können die eigenen Markenrechte verwässern, im schlimmsten Fall kann sogar eine Verwirkung der Markenrechte die Folge sein.
Erweiterte Überwachung der Handelsregister und Domainnamen
Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch ein vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht.
Kosten einer Markenüberwachung
Eine Überwachung der mit Schutz für Deutschland angemeldeten Marken kann bereits für wenige Hundert Euro durchgeführt werden. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an. Die Überwachung einer deutschen Marke inkl. 3 Klassen erhalten Sie beispielsweise für 250 EUR netto pro Jahr.
Wir für Sie, bundesweite Beratung, kostenlose Erstberatung
Wir beraten sie bundesweit zum Thema Markenrecht/ gewerblicher Rechtsschutz. Gerne richten wir für Ihre Marken eine Markenüberwachung ein, national oder international. Daneben bieten wir auch eine Handelsregisterüberwachung, Überwachung von Domainnamen oder auch Werktitel.
Rufen sie uns an unter 0221 29780954 oder schicken sie uns eine Anfrage per E-Mail. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular für eine kostenfreie Erstberatung.
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