Das Thema "Markenschutz" wird leider von vielen Unternehmen vernachlässigt, obwohl Marken und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) wesentliche Vermögensbestandteile eines jeden Unternehmens sind. Schließlich bilden die Marken und geschäftliche Bezeichnungen den Wiedererkennungswert für Kunden. Für die Erlangung von Marken & Kennzeichenschutz bieten sich mehrere Möglichkeiten:
Ein nationaler Markenschutz in Deutschland ist grundsätzlich durch eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt für alle Zeichen, Wörter, Buchstaben, Abbildungen, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, eingeschlossen die Form einer Ware oder einer Warenverpackung, sowie Farben oder Farbzusammenstellungen erlangt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Erlangung eines Markenschutzes ist, das die gewünschte Marke geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (sogenannte Unterscheidungskraft). Bei Eintragung einer Marke gilt der Markenschutz rückwirkend ab dem Anmeldetag.
Der Schutzbereich einer Deutschen Marke kann durch eine internationale Registrierung (IR-Marke) auf weitere, ausländische Staaten ausgedehnt werden. Seit November 2003 kann zudem über die IR-Marke ein Marke in den USA geschützt werden. Bei der Anmeldung einer IR-Marke wird der Schutzantrag von allen nationalen Markenämtern eigenständig geprüft.
Für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bietet die EU-Gemeinschaftsmarke einen Schutz für alle Beitrittsländer. Bei der Gemeinschaftsmarke ist das Harmonisierungsamt in Alicante als einzige Behörde für die Prüfung der Markenanmeldung zuständig. Im Gegensatz zur IR-Markenanmeldung gefährdet allerdings ein einzelner Widerspruch die gesamte EU-Marke. Hat der Widerspruch Erfolg, kann die Gemeinschaftsmarke aber in nationale Marken umgewandelt werden.
Einen Unternehmenskennzeichenschutz erlangt man, indem man im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen als Name, Firma oder als sonstige Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt.
Bei der Anmeldung einer Marke oder Auswahl eines Unternehmenskennzeichens ist besondere Sorgfalt und Erfahrung gefordert. Generell ist zu empfehlen, vor Anmeldung einer Marke oder Benutzungsaufnahme eines Unternehmensnamens eine Markenrecherche innerhalb des betroffenen Markenbestandes und gegebenenfalls eine Recherche innerhalb des betroffenen Handelsregisters vorzunehmen, um eine Kollisionsgefahr mit bereits bestehenden Markenrechten möglichst auszuschließen. Zudem ist stets zu prüfen, ob die gewünschte Bezeichnung überhaupt schutzfähig ist.
Fehler bei einer Markenanmeldung oder bei der Auswahl eines Unternehmensnamens machen sich oftmals sehr schmerzlich bemerkbar und können erhebliche Kosten nach sich ziehen.