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Entwurf für eine neue Widerrufsbelehrung/ Musterbelehrung

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für die Neufassung der Musterlehrungen zur BGB-Infoverordnung (BGBInfoV) vorgelegt. Der Entwurf kann unter dem folgenden Link auf den Seiten des Bundesjustizministerium als pdf eingesehen werden.

Entwurf Musterbelehrung Widerrufsbelehrung

Die noch gültige Musterbelehrung ist hinsichtlich mehrerer Pflichtangaben rechtlich unzureichend.

Wer die alte Musterbelehrung verwendet, läuft Gefahr, wegen Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt und gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Diese Erfahrung mussten insbesondere eine Vielzahl gewerblicher Verkäufer erfahren, welche ihre Produkte auf der Internetplattform ebay angeboten haben.

Hierzu ist aber zu sagen, dass nicht jede unzureichende Widerrufsbelehrung/ Musterbelehrung wettbewerbswidrig ist. Die Rechtsprechung ist hierzu sehr unterschiedlich.

Jedoch haben gerade in letzter Zeit einige Gerichte ihre Rechtsprechung geändert und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht selten wegen Geringfügigkeit abgelehnt.

Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen, im Falle einer Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie abgemahnt worden sind, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Anfrage, wir werden uns sodann schnellstmöglich bei Ihnen melden.


© Anwaltskanzlei Heymel, Gottfried-Keller-Str. 1
50931 Köln


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