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Das Rabatt-Würfeln an der Kasse ist wettbewerbswidrig Eine Werbeaktion, bei welcher der Kunde vor dem Bezahlen an der Kasse die Höhe des ihm .zu gewährenden Rabatts würfeln soll, ist wettbewerbswidrig, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Eine Baumarktkette hatte in Zeitungsanzeigen für die Werbeaktion "Das große Rabattwürfeln" geworben, laut welcher Kunden an der Kasse um einen Rabatt von 5, 15 oder 25 % für die gekauften Produkte würfeln konnten. Laut Urteil des Gerichts handelt es sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Aktion, da es sich bei der Aktion um ein Gewinnspiel handele und die Teilnahme hieran an den vorigen Einkauf von Waren abhängig gemacht würde. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: Pressestelle OLG Köln |
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