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Die kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift ist nicht wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 22. September 2005, Az. I ZR 28/03, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Abgabe einer Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnebrille nicht wettbewerbswidrig ist.

Der Beklagten, Herausgeberin der Jugendzeitschrift "16", wurde vom Oberlandesgericht Hamburg verboten, die Zeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille anzubieten. Das Angebot sei wettbewerbswidrig, da der reguläre Kaufpreis der Sonnebrille bei etwa 30,00 DM liege und ein großer Teil der angesprochenen Zielgruppe die Zeitschrift ausschließlich wegen der Sonnenbrille erwerben würde, urteilte das Oberlandesgericht.

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung nunmehr aufgehoben mit der Begründung, es handele sich nicht um ein wettbewerbsrechtlich unzulässiges Kopplungsangebot.

Auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren sei nicht davon auszugehen, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung wegen der Zugabe der Sonnenbrille zu der Zeitschrift vollständig in den Hintergrund trete. Auch im Verhältnis zum Kaufpreis wertvolle Zugaben müssten nicht zu einer irrationalen Nachfrageentscheidung führen. Dies gelte im Hinblick auf die zusammen angebotenen Produkte (Zeitschrift und Sonnenbrille) auch bei dem angesprochenen jugendlichen Leserkreis. Von einer Ausnutzung der Unerfahrenheit dieser Verbrauchergruppe, die regelmäßig besonders schutzbedürftig sei, könne ebenfalls nicht ausgegangen werden.

Quelle: Pressestelle Bundesgerichtshof

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